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   BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 29/15   

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https://dejure.org/2015,27388
BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 29/15 (https://dejure.org/2015,27388)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 29/15 (https://dejure.org/2015,27388)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 29/15 (https://dejure.org/2015,27388)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 35 Abs 2 InsO, § 248 InsO, § 308 InsO
    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Wegfall des Widerrufsgrunds bei Wiederherstellung geordneter Vermögensverhältnisse im Insolvenzverfahren

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 291 InsO, § 287a InsO, § 248 InsO, § 308 InsO, § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vermutung des Eintritts des Vermögensverfalls wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Wegfall des Widerrufsgrunds bei Wiederherstellung geordneter Vermögensverhältnisse im Insolvenzverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vermutung des Eintritts des Vermögensverfalls wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Wegfall des Widerrufsgrunds bei Wiederherstellung geordneter Vermögensverhältnisse im Insolvenzverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.06.2015 - AnwZ (Brfg) 11/15

    Der Anwalt in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 29/15
    Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind die Vermögensverhältnisse erst dann wieder geordnet, wenn dem Schuldner nach dem hier maßgeblichen Insolvenzrecht durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO a.F. bzw. § 287a InsO n.F.) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 16/15, juris Rn. 10; vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 4; vom 16. März 2015 - AnwZ (Brfg) 47/14, juris Rn. 4; jeweils m.w.N.).

    Eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden wird durch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter weder ausgeschlossen noch vermindert (st. Rspr.; vgl. vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 8; vom 16. März 2015 - AnwZ (Brfg) 47/14, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 16.03.2015 - AnwZ (Brfg) 47/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 29/15
    Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind die Vermögensverhältnisse erst dann wieder geordnet, wenn dem Schuldner nach dem hier maßgeblichen Insolvenzrecht durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO a.F. bzw. § 287a InsO n.F.) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 16/15, juris Rn. 10; vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 4; vom 16. März 2015 - AnwZ (Brfg) 47/14, juris Rn. 4; jeweils m.w.N.).

    Eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden wird durch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter weder ausgeschlossen noch vermindert (st. Rspr.; vgl. vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 8; vom 16. März 2015 - AnwZ (Brfg) 47/14, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 29/15
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist nach der mit Wirkung ab 1. September 2009 erfolgten Änderung des Verfahrensrechts allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff. und vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 77/13, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 77/13

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 29/15
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist nach der mit Wirkung ab 1. September 2009 erfolgten Änderung des Verfahrensrechts allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff. und vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 77/13, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2015 - AnwZ (Brfg) 16/15

    Die Insolvenz des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - AnwZ (Brfg) 29/15
    Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind die Vermögensverhältnisse erst dann wieder geordnet, wenn dem Schuldner nach dem hier maßgeblichen Insolvenzrecht durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO a.F. bzw. § 287a InsO n.F.) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 16/15, juris Rn. 10; vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 4; vom 16. März 2015 - AnwZ (Brfg) 47/14, juris Rn. 4; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 53/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls:

    (1) Soweit der Senat in einigen jüngeren Beschlüssen im Zusammenhang mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung als Voraussetzung für die Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls in einem Klammerzusatz neben § 291 InsO a.F. auch § 287a InsO n.F. angeführt hat (Beschlüsse vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 4; vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 29/15, juris Rn. 5 und vom 22. Juli 2016, juris Rn. 6; kritisch hierzu Ahrens, NJW-Spezial 2016, 725), war dies jeweils nicht tragend.
  • BGH, 21.02.2018 - AnwZ (Brfg) 72/17

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung gegen das Urteil des

    Die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden wird auch weder durch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. November 2017, aaO Rn. 13; vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 29/15, juris Rn. 6 mwN und vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 8 mwN) noch durch eine - vom Kläger unter Beweis durch Zeugnis des Insolvenzverwalters gestellte - langjährige beanstandungsfreie Anwaltstätigkeit des Klägers ausgeschlossen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 17/15, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 41/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerlegung der gesetzlichen

    Die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden wird auch durch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter weder ausgeschlossen noch vermindert (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 29/15, juris Rn. 6; vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 8 und vom 16. März 2015, aaO Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 22.07.2016 - AnwZ (Brfg) 63/15

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    a) Diese gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls ist im Fall eines Insolvenzverfahrens erst dann widerlegt beziehungsweise können die Vermögensverhältnisse wieder als geordnet angesehen werden, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO a. F. bzw. § 287a InsO n. F.) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 4; vom 9. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 16/15, juris Rn. 9 f.; vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 29/15, juris Rn. 5; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 01.09.2023 - AnwZ (Brfg) 24/23

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Vermutung ist auch nicht dadurch widerlegt, dass der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit der Klägerin als Rechtsanwältin freigegeben hatte (§ 35 Abs. 2 Satz 1 InsO; vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 29/15, juris Rn. 6; vom 9. November 2020- AnwZ (Brfg) 19/20, juris Rn. 5 und vom 19. April 2022 - AnwZ (Brfg) 2/22, juris Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 46/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Gesetzliche Vermutung des

    Eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden wird durch die Freigabe der selbständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter weder ausgeschlossen noch vermindert (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 29/15, juris Rn. 6; vom 3. Juni 2015 - AnwZ (Brfg) 11/15, juris Rn. 8 und vom 16. März 2015, aaO Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 09.11.2020 - AnwZ (Brfg) 19/20

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls eines

    Nichts Anderes gilt im Ergebnis hinsichtlich der Freigabe der selbständigen Tätigkeit der Klägerin als Rechtsanwältin durch den Insolvenzverwalter (BGH, Beschlüsse vom 17. September 2015 - AnwZ (Brfg) 29/15, juris Rn. 6; vom 20. November 2017, aaO Rn. 13; vom 21. Februar 2018, aaO Rn. 13; st. Rspr.).
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